Ich besitze eine Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenkassen. In der Regel werden 3 Sprechstunden und bis zu 4 probatorische Sitzungen genutzt um über eine weitere Zusammenarbeit zu entscheiden. Eine ärztliche Überweisung ist nicht notwendig. Bringen Sie bitte ihre Versicherungskarte zum ersten Termin mit.
Die Kostenübernahme für Psychotherapie durch eine private Krankenversicherung ist von den Rahmenbedingungen des jeweiligen Vertrages abhängig, den Sie mit ihrer Krankenkasse geschlossen haben. Hierzu erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung, welche Bedingungen auf Sie zutreffen. Ich unterstütze Sie gerne dabei.
Die Beihilfe ist zur Kostenübernahme für eine Psychotherapie beim Vorliegen einer begründeten Diagnose verpflichtet. In der Regel wird nach den ersten Sitzungen (Sprechstunden und probatorische Stunden) ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Hierzu erstelle ich einen Bericht an den zuständigen Gutachter für Psychotherapie bei der Beihilfestelle.
Als Selbstzahler bestehen für Sie keinerlei Einschränkungen.
Psychologische Beratung, Coaching und Therapie für Paare sind nur als Selbstzahler möglich, da dies keine Leistung der Krankenversicherung darstellt.
Mein Honorar richtet sich in allen Fällen nach dem aktuellen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Dieser beträgt aktuell 100,55€ pro 50 min.